AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Ticketerwerb // FKP Scorpio-Veranstaltungen im Ferien- und Freizeitpark Weissenhäuser Strand).
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) der FKP Scorpio Konzertproduktionen GmbH („FKP Scorpio“, „wir“, „uns“) regeln den Erwerb von Tickets für sowie den Besuch der von FKP Scorpio veranstalteten Veranstaltungen im Ferien- und Freizeitpark Weissenhäuser Strand, betrieben durch die Weissenhäuser Strand GmbH & Co. KG („WHS“) (die „Veranstaltungen“). Mit dem Erwerb und Besitz eines Tickets für eine der Veranstaltungen wird die Anwendbarkeit dieser AGB akzeptiert.

Für Tickets, die neben der Berechtigung zum Besuch einer der Veranstaltungen auch einen Mietvertrag über eine Unterkunft der WHS beinhalten (in diesen AGB als „Kombitickets“ bezeichnet), gelten die Bedingungen der WHS (AGB | Weissenhäuser Strand), ausgenommen der dortigen Ziffer 5 sowie ergänzend die in diesen AGB in Teil A enthaltenen Bedingungen. Für den Besuch einer der Veranstaltungen gelten ergänzend die in Teil B enthaltenen Bedingungen.

Zur Bezeichnung von Kundinnen und Kunden, Veranstalterinnen und Veranstaltern sowie anderen Personen wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit grundsätzlich die weibliche Form („Kundin“, „Veranstalterin“, „Verbraucherinnen“ etc.) oder die Pluralform („Gäste“, etc.) verwendet. Diese Bezeichnungen beziehen sich jeweils auf Personen allen Geschlechts bzw. die Singularform.
 

Teil A Ergänzende Bedingungen für Kombitickets

Kombitickets beinhalten die Berechtigung zum Besuch der jeweiligen Veranstaltung sowie die Miete der jeweils gebuchten Unterkunft– Apartment, Bungalow oder Hotelzimmer. Die Vermietung der Unterkunft erfolgt durch die WHS.

1. Angebot und Vertragsschluss

Unterkünfte sind verfügbar, solange der Vorrat reicht. Für mögliche Falschangaben auf der Webseite wird keine Haftung übernommen. Nachträgliche Änderungen bleiben vorbehalten. Mündlich, fernmündlich oder per E-Mail erteilte Informationen zu dem Angebot auf der Webseite stellen lediglich unverbindliche Auskünfte dar. Maßgeblich für den Inhalt des Vertrages über die Miete einer Unterkunft ist nur die Buchungsbestätigung, welche – als Annahme des von der Kundin abgegeben Angebot zum Abschluss eines Vertrages – per E-Mail zugesandt wird.

2. Verbot des gewerblichen Weiterverkaufs von Tickets

Ein gewerblicher Weiterverkauf der Tickets ist nicht gestattet. Die Tickets dürfen nicht zu einem höheren Preis als zu dem aufgedruckten Ticketpreis zuzüglich nachgewiesener Gebühren, die beim Erwerb des Tickets berechnet worden sind, privat veräußert werden. Ein Verstoß gegen diese Bedingungen führt zum entschädigungslosen Verlust der Zutrittsberechtigung, d.h. FKP Scorpio ist berechtigt, sämtliche von der Kundin für die jeweilige Veranstaltung erworbene Tickets entschädigungslos zu stornieren.

3. Verbot der Verwendung von Tickets für Gewinnspiele/Verlosungen

Tickets dürfen für Gewinnspiele/Verlosungen nur mit Zustimmung von FKP Scorpio verwenden. Ein Ver-stoß gegen diese Bedingungen führt zum entschädigungslosen Verlust der Zutrittsberechtigung, d.h. FKP Scorpio ist berechtigt, sämtliche von der Kundin für die jeweilige Veranstaltung erworbene Tickets ent-schädigungslos zu stornieren. Für jeden Fall des Verstoßes ist FKP Scorpio außerdem nach billigem Ermes-sen berechtigt, eine angemessene, von der Kundin zu entrichtende und im Streitfall vom zuständigen Ge-richt auch der Höhe nach auf ihre Angemessenheit zu überprüfende Vertragsstrafe festsetzen. Im Falle eines Dauerverstoßes kann eine Vertragsstrafe wiederholt festgesetzt werden. Sonstige Ansprüche von FKP Scorpio bleiben unberührt, die Vertragsstrafe ist jedoch auf einen etwaigen korrespondierenden Schadensersatzanspruch anzurechnen.

4. Tickets und Mietdauer

Die Schlüssel zu der vermieteten Unterkunft sowie die Einlassberechtigungen sind zur Abholung an der Rezeption der Weissenhäuser Strand GmbH & Co. KG zu Beginn der jeweiligen Veranstaltung hinterlegt. Die Unterkunft wird für zwei Übernachtungen überlassen. Am Anreisetag ist sie ab 15 Uhr beziehfertig, am Abreisetag bis 12 Uhr zu räumen und der Schlüssel bis zu diesem Zeitpunkt zurückzugeben. Im Einzel-fall kann ggf. auf Anfrage eine Verlängerung bis 14 Uhr eingeräumt werden.

5. Nutzung und Inventar

Unterkünfte werden mit vollständigem Inventar gemäß Inventarverzeichnis und einmaliger Wäscheausstattung vermietet. Das Inventar ist pfleglich zu behandeln. Während der Mietzeit entstandene Schäden sind durch die Mieterin zum Selbstkostenpreis zu ersetzen, unabhängig davon ob sie von der Mieterin verschuldet sind.

Bestellungen für zusätzliche Leih-/Mietgegenstände werden unverbindlich entgegengenommen. Die Preise für Leih-/Mietgegenstände ergeben sich aus den jeweils gültigen Preislisten. Einen Anspruch hie-rauf gibt es nicht.

Der Zustand der Unterkunft sowie des Inventars sind von der Mieterin sofort nach dem Check-In zu prüfen. Rügt die Mieterin etwaige Mängel der Unterkunft und/oder des Inventars (inkl. fehlendes Inventar) nicht unverzüglich, nicht aber spätestens 30 Minuten nach dem Check-In, gelten Zustand der Unterkunft und des Inventars (inkl. etwaig fehlendes Inventar) als vertragsgemäß anerkannt.

Das Mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet. Ausnahmen können auf Anfrage bei einigen Unterkunftstypen gemacht werden; ein Anspruch hierauf besteht nicht.

6. Absage / Abbruch / Verlegung der Veranstaltung

6.1. Veranstaltungen können abgesagt oder – auch nachdem sie begonnen haben – abgebrochen, unterbrochen oder verlegt werden. Bitte informieren Sie sich deshalb rechtzeitig vor Ihrer Anreise zu einer Veranstaltung auf der jeweiligen Internetseite, ob die Veranstaltung wie geplant stattfindet.

6.2. Unsere Haftung bei Absage, Abbruch, Unterbrechung, Verlegung oder sonstigen wesentlichen Änderungen (s. zur Definition die nachfolgende Ziffer 6.3.) der Veranstaltungen beschränkt sich dem Umfang nach auf die Erstattung des auf dem Ticket aufgedruckten Preises. Persönliche Arrangements, die die Ticketinhaberin bzw. Gäste einschließlich Anreise zur Veranstaltung und, soweit es sich nicht um eine Unterbringung in mit Kombitickets gebuchten Unterkünften handelt, Unterbringung anlässlich der Veranstaltung getroffen hat, erfolgen auf eigene Kosten und eigene Gefahr der Kundin; wir erstatten keine hierfür getätigten Aufwendungen. Für die Beschränkung des Erstattungsumfangs nach dieser Ziffer gelten außerdem die Einschränkungen nach Ziff. 9 entsprechend.

6.3. Eine „sonstige wesentliche Änderung“ liegt vor, wenn die Änderung die jeweilige Veranstaltung zu einem wesensmäßig anderen Event macht, als eine Erwerberin eines Tickets für die jeweilige Veranstaltung vernünftigerweise erwarten darf. Eine Änderung der und die ersatzlose Streichung einzelner Künstlerinnen im bzw. aus dem Line-Up eines Musikfestivals stellen keine wesentliche Änderung in diesem Sinne dar; das gilt auch für sog. „Headliner“ und auch wenn mehrere „Headliner“ geändert werden. 6.4. Wird eine Veranstaltung auf Grund von höherer Gewalt (wie in der nachfolgenden Ziffer 6.5 definiert) abgesagt oder verschoben, behalten die Tickets ihre Gültigkeit; die Ticketinhaberin ist berechtigt, mit dem Ticket die verschobene bzw. nächstfolgende Ausgabe der jeweiligen Veranstaltung (eine nächstfolgende Ausgabe nachfolgend „Folgeveranstaltung“) zu besuchen. Die Folgeveranstaltung findet in der Regel zur gleichen Zeit im Folgejahr statt. FKP Scorpio wird den genauen Termin für die Folgeveranstaltung umgehend, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach der Absage oder der Verschiebung der Veranstaltung auf der Internetseite von FKP Scorpio und/oder der jeweiligen Veranstaltung bekanntgeben; dieser Ter-min darf maximal 13 Monate nach dem Ende der abgesagten bzw. verschobenen Veranstaltung liegen.

Die Ticketinhaberin kann jedoch die Erstattung des auf dem Ticket abgedruckten Preises verlangen, wenn ihr der Besuch der Folgeveranstaltung unzumutbar ist. Eine Unzumutbarkeit liegt insbesondere vor, wenn die Ticketinhaberin im Zeitpunkt der Bekanntgabe des genauen Termins für die Folgeveranstaltung für diesen Termin bereits

· eine Urlaubsreise oder Tickets für ein Konzert, Festival, eine Sportveranstaltung oder eine vergleichbare Veranstaltung hatte, 

oder

· eine nicht verschiebbare Dienstreise verbindlich geplant ist oder die Ticketinhaberin eine andere nicht verschiebbare Verpflichtung aus einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis (etwa Bereitschafts-dienst) hat, 

oder

· wenn der Termin der Folgeveranstaltung mit einer Geburtstags-, Hochzeits-, Jubiläumsfeier der Ticketinhaberin selbst oder ihrer nahen Angehörigen (Großeltern, Eltern, Geschwister, Kinder, Enkel) zusammenfällt.

Ferner liegt eine Unzumutbarkeit vor, wenn bis spätestens drei Monate vor der Folgetermin bei der Ticketinhaberin die folgenden oder vergleichbare persönliche Umstände eintreten, die ihr den Besuch der Folgeveranstaltung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit unzumutbar machen werden:

· Krankheit oder sonstige gesundheitliche Beeinträchtigung,

· Operation, Kur- oder Klinikaufenthalt, Rehabilitationsmaßnahme oder eine vergleichbare Maßnahme zur Wiederherstellung oder Förderung der Gesundheit,

· Verpflichtung zur Pflege naher Angehöriger (Großeltern, Eltern, Geschwister, Kinder, Enkel).

Die Ticketinhaberin hat in allen Fällen die Unzumutbarkeit spätestens drei Monate vor dem Beginn der Folgeveranstaltung geltend zu machen, um FKP Scorpio einen anderweitigen Verkauf des Tickets zu er-möglichen. Die Umstände, die zur Unzumutbarkeit führen, sind, soweit möglich und zumutbar, glaubhaft zu machen, z.B. durch Kopien von Reiseunterlagen. Soweit ein (körperliches) Originalticket ausgegeben worden ist, erfolgt eine Erstattung nur gegen Vorlage des Originaltickets.

6.5. Höhere Gewalt liegt vor, wenn es sich um ein Ereignis handelt, das außerhalb des Einflussbereiches von FKP Scorpio liegt. Beispielsweise liegt höhere Gewalt vor bei Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnlichen Ereignissen, Terrorakten, politischen Unruhen und/oder Verwendung von chemischen, biologischen, biochemischen Substanzen und/oder Kernenergie. Höhere Gewalt liegt auch vor im Falle von Pandemien, Epidemien, Seuchen oder ähnlichen Krankheitsgefahren und/oder im Falle von Naturkatastrophen (Unwetter, Wirbelstürme, Erdbeben oder Überschwemmungen etc.) oder hierauf beruhenden Folgewirkungen. Ferner liegt höhere Gewalt insbesondere vor, wenn es zu nicht von FKP Scorpio zu vertretenden staatlichen, behördlichen oder sonst öffentlich-rechtlichen Eingriffen und Maßnahmen wie Anordnungen, Allgemeinverfügungen etc. kommt, die der Durchführung der Veranstaltung entgegenstehen und die im Zeitpunkt des Verkaufes des Tickets nicht bereits mit Wirkung für den Veranstaltungstermin bestanden. Von höherer Gewalt ist sowohl dann auszugehen, wenn ein entsprechendes Ereignis eingetreten ist, als auch wenn ein solches Ereignis nach vernünftiger Einschätzung in Bezug auf den Veranstaltungszeitpunkt mit über-wiegender Wahrscheinlichkeit bevorsteht. Die Beurteilung, ob ein entsprechendes Ereignis eingetreten ist bzw. bevorsteht, trifft FKP Scorpio unter Berücksichtigung einer angemessenen Prüfungs- und Überlegungsfrist unverzüglich nach Bekanntwerden des Ereignisses nach billigem Ermessen, insbesondere unter Berücksichtigung der Interessen der Ticketinhaberinnen.

7. Rücktritt durch die Kundin

Die Mieterin kann vor dem Veranstaltungsbeginn von dem Kauf eines Kombitickets zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber FKP Scorpio zu erklären. Der Mieterin wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. per Brief, Fax oder E-Mail) zu erklären.

Tritt die Mieterin gemäß dem vorstehenden Absatz zurück, verliert FKP Scorpio den Anspruch auf den Preis für das Kombiticket. Statt des Preises darf FKP Scorpio eine angemessene Entschädigung verlangen, es sei denn, FKP Scorpio hat den Rücktritt zu vertreten oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe treten unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auf, die die Durchführung der Veranstaltung oder die Beförderung von Personen an den Veranstaltungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von FKP Scorpio unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

Wir machen hiermit von der Möglichkeit Gebrauch, die Höhe der angemessenen Entschädigung zu pauschalieren. Die nachfolgenden Entschädigungspauschalen bestimmen sich nach dem Preis für das Kombi-ticket abzüglich des Werts der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was wir durch anderweitige Verwendung der Leistungen erwerben. Die Pauschalen berücksichtigen zudem den Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Veranstaltungsbeginn. Die Herleitung der Höhe der Entschädigung ist auf Verlangen der Mieterin zu begründen.

Es gelten die folgenden Entschädigungspauschalen:

a. Unterkunftsanteil

Bei Rücktrittserklärung

· bis zum 30. Kalendertag vor Festivalbeginn: 20%,

· vom 29. bis 15. Kalendertag vor Festivalbeginn: 60%,

· vom 14. bis 3. Kalendertag vor Festivalbeginn: 80%,

· ab dem 2. Kalendertag vor bis zum Tag des Festivalbeginns: 95%.

b. Festivalpassanteil

Der Anteil des miterworbenen Festivalpasses bleibt bei der Berechnung der vorstehenden Entschädigungspauschalen unberücksichtigt. Die Mieterin zahlt zusätzlich zur jeweiligen Entschädigung für den Unterkunftsanteil eine Entschädigung in voller Höhe des Festivalpassanteils zu zahlen.

Der Mieterin bleibt in allen Fällen der Nachweis gestattet, dass die FKP Scorpio zustehende angemessene Entschädigung wesentlich geringer ist als die geforderte Pauschale.

Wir behalten uns hiermit vor, anstelle der vorstehenden Entschädigungspauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit wir nachweisen können, dass uns wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Entschädigungspauschale entstanden sind. In diesem Fall sind wir verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was wir durch anderweitige Verwendung der Leistungen erwerben, konkret zu beziffern und zu begründen.

8. Absage in Bezug auf Unterkünfte

Wir behalten uns in Bezug auf den mietvertraglichen Teil des Kombitickets für die Unterkunft das Recht auf eine Absage bis 14 Kalendertage vor Beginn des Mietzeitraums vor, wenn nicht ausreichend Buchungen für Unterkünfte eingegangen sind. In diesem Fall werden insoweit bereits geleistete Zahlungen voll-ständig zurückerstattet; im Übrigen bleibt das Kombiticket von der Absage, vorbehaltlich der Regelungen von Ziff. 6 unberührt.

9. Haftungsbeschränkung, Ausschluss des Rücktritts bei bestimmten Pflichtverletzungen

9.1. FKP Scorpio haftet in jedem Fall unbeschränkt nach dem Produkthaftungsgesetz, für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

9.2. Des Weiteren haftet FKP Scorpio, sofern und soweit wir eine Garantie abgegeben haben und diese Garantie verletzt wird.

9.3. Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet FKP Scorpio – sofern nicht bereits eine Haftung gemäß Ziff. 9.1 oder 9.2 besteht – nur beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und vertragstypischen Schadens. Wesentliche Vertragspflichten sind alle Pflichten, deren Erfüllung

Voraussetzung für die Durchführung des Vertrages sind und auf deren Erfüllung die Kundin regelmäßig vertraut und auch vertrauen darf.

9.4. Sofern und soweit eine Haftung von FKP Scorpio nicht gemäß einer der drei vorstehenden Ziffern gegeben ist, ist die Haftung von FKP Scorpio in Fällen einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. 9.5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen / -ausschlüsse dieser Ziffer 9. gelten auch für die Haftung von FKP Scorpio für ihre Organe, Mitarbeiterschaft und Erfüllungsgehilfinnen sowie die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiterschaft und Erfüllungsgehilfinnen von FKP Scorpio. Sie gelten auch für die Haftung von etwaigen Mit-Veranstalterinnen.

10. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand, außergerichtliche Streitbeilegung

10.1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen Kollisionsrechts sowie des UN-Kaufrechts. Unabhängig von der vorstehenden Regelung zur Rechtswahl können sich Verbraucherinnen, d.h. natürliche Personen, die Tickets zu Zwecken erwerben, die überwiegend we-der ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, jedoch stets auf den Schutz der Bestimmungen berufen, von denen nach dem Recht des Staates, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf; dies gilt nicht, soweit ein Ver-trag über die Erbringung von Dienstleistungen geschlossen wird, nach dem die den Verbraucherinnen geschuldeten Dienstleistungen ausschließlich im Inland erbracht werden müssen.

10.2. Verbraucherinnen, werden auf Folgendes hingewiesen:

· Die Europäische Kommission stellt seit dem 15. Februar 2016 hier eine Plattform zur Onlinestreitbeilegung bereit. Die E-Mail-Adresse von FKP Scorpio lautet: info@fkpscorpio.com

Teil B Besuch von FKP Scorpio-Veranstaltungen im Ferien- und Freizeitpark Weissenhäuser Strand

1. Kameras, Aufnahmegeräte, Bild- und Tonaufzeichnungen

Bei den Konzerten sind nur Kleinbildkameras und Handys mit Kamerafunktion zugelassen. Nicht erlaubt ist das Mitführen von Spiegelreflexkameras, Kameras mit Zoomobjektiven oder mit Videofunktion jeglicher Art, von Videokameras und Audio-Aufzeichnungsgeräten aller Art, wie Tonbandgeräten, MP3-Rekor-dern und Diktiergeräten. FKP Scorpio ist berechtigt, Gästen den Zutritt zu den Konzertstätten zu verweigern, sofern in S. 2 aufgeführte Geräte mit sich führen.

Sämtliche Rechte an Ton- und Bildtonaufnahmen der Veranstaltung liegen zum Zwecke einer kommerziellen Verwertung ausschließlich bei FKP Scorpio. Niemand darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von FKP Scorpio entsprechende Aufnahmen zu kommerziellen Zwecken aufzeichnen, senden und/oder öffentlich zugänglich machen. Das beinhaltet insbesondere auch die Verbreitung derartiger Aufnahmen direkt über das Internet.

2. Einwilligung zur Anfertigung und Verwertung von Ton- und Bildaufnahmen

FKP Scorpio wird die Veranstaltungen filmen, livestreamen, fotografieren und Audio- und audiovisuelle Aufnahmen anfertigen. Diese Aufnahmen können jeweils das Publikum einschließen. Mit dem Betreten des Geländes der WHS während einer Veranstaltung willigen Gäste unwiderruflich in die unentgeltliche Verwendung ihres Bildnisses und ihrer Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild- und/oder Tonaufnahmen, die von FKP Scorpio im Zusammenhang mit der Ver-anstaltung erstellt werden, sowie in deren anschließende Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien (wie insbesondere in Form von Ton- und Bildtonträgern sowie der digitalen Verbreitung, z.B. über das Internet), ein. Das bedeutet insbesondere, dass Gäste FKP Scorpio das zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkte Recht einräumen, unentgeltlich Bildnisse, Stimme, Handlungen und/oder Aussagen des Gastes in jeglicher Form ohne gesonderte Zustimmung einzelner Gäste aufzuzeichnen und in Medien ihrer Wahl zu jeglichen kommerziellen und nichtkommerziellen Zwecken zu vervielfältigen, zu senden, öffentlich zugänglich zu machen und/oder in sonstiger Form zu verbreiten. Dies umfasst das Recht, dieses Recht an Dritte wie z.B. Beauftragte und Lizenznehmerinnen weiterzugeben.

3. Nachtruhe / Ruhestörungen

Während der Veranstaltungen gilt Nachtruhe in allen Unterkünften, Hotelzimmern und öffentlichen We-gen des gesamten Ferien- und Freizeitparks zwischen 1:00 Uhr und 8:00 Uhr. Ausgenommen hiervon sind die Veranstaltungsflächen im Rahmen des (offiziellen) Veranstaltungsprogramms.

Eventuelle Nachtruhestörungen, auch durch Auftritte von Bands/Künstlerinnen und/oder andere Veranstaltungsgäste, berechtigen nicht zur Reduktion des Ticketpreises. Gleiches gilt für Lärm durch Übungen auf dem naheliegenden Truppenübungsplatz Putlos.

4. Ausschluss von Gästen

Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere dann, wenn Gäste auf dem Gelände der WHS Straf-taten (z.B. Körperverletzung, Diebstahl, Handel mit Betäubungsmitteln) begehen oder Feuerwerkskörper abbrennen, ist FKP Scorpio berechtigt, sie umgehend von der Veranstaltung auszuschließen. Macht FKP Scorpio Gebrauch von diesem Ausschlussrecht, so verliert die Eintrittskarte bzw. das Festivalbändchen die Gültigkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Ticketpreises ist ausgeschlossen.

5. Hörschäden

FKP Scorpio haftet für Hörschäden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder wenn eine Verkehrssicherungspflicht schuldhaft nicht erfüllt wurde. Gäste sollten eine unmittelbare Nähe zu Lautsprecherboxen vermeiden; entsprechende Absperrungen sind unbedingt zu beachten. Der Aufenthalt in unmittelbarer Nähe zu Lautsprecherboxen oder jenseits von Absperrungen erfolgt auf eigene Gefahr des Gastes. In jedem Fall wird der Gebrauch von Ohrstöpseln insbesondere in der Nähe der Bühnen dringend empfohlen.

6. (Wieder-) Betreten einer Konzertstätte

Beim Check-In werden die Tickets komplett entwertet und den Gästen wird ein Armband mit befestigtem Verschluss („Festivalbändchen") angelegt. Beim Betreten einer Konzertstätte ist das unbeschädigte Festivalbändchen mit Originalverschluss vorzuzeigen; ansonsten besteht kein Anspruch auf Einlass.

7. Rauchverbot

Es gilt auf dem gesamten Gelände der WHS Rauchverbot. Hiervon ausgenommene Bereiche sind vor Ort gekennzeichnet.

8. Sicherheitskontrollen

Beim Einlass in die Konzertstätten findet aus Gründen der Sicherheit und Ordnung sowie der Müllvermei-dung eine Sicherheitskontrolle durch den von FKP Scorpio eingesetzten Sicherheits- bzw. Ordnungsdienst statt. Bestimmte Gegenstände (z.B. Waffen, Drogen etc.) dürfen nicht mit sich geführt werden, eine jeweils aktuelle Liste der verbotenen Gegenstände ist auf der Internetseite der jeweiligen Veranstaltung einsehbar. Ein Verstoß gegen das Verbot des Mitführens eines oder mehrerer dieser Gegenstände kann dazu führen, dass FKP Scorpio den Zutritt zu den Konzertstätten verweigert, sofern Gäste nicht bereit sind, den oder die Gegenstände an der Einlasskontrolle zur Konzertstätte abzugeben und sich – ggf. konkludent durch die Abgabe der verbotenen Gegenstände – damit bereitzuerklären, dass die Gegenstände entsorgt werden. FKP Scorpio ist nicht verpflichtet, abgegebene Gegenstände zu verwahren; es besteht keine Ansprüche für die Entsorgung abgegebener verbotener Gegenstände.

Darüber hinaus ist der von FKP Scorpio eingesetzte Sicherheits- bzw. Ordnungsdienst berechtigt, auf den öffentlich zugänglichen Flächen der WHS während einer Veranstaltung bei begründetem Verdacht Gäste auf das Mitführen unerlaubter Gegenstände anzusprechen, sie hierzu zu befragen, und wenn die Gäste den begründeten Verdacht nicht ausräumen können, auf unerlaubte Gegenstände zu durchsuchen.

Führen Gäste unerlaubte Gegenstände mit sich, gilt Ziff. 9 Abs. 2.

9. Zutrittsberechtigung

Die Regelungen für den Zutritt von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahre finden sich auf der Internetseite des jeweiligen Festivals. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG).

Verstoßen Gäste in erheblicher Weise gegen die Vorgaben dieser Bedingungen und/oder der Hausordnung der WHS, so steht es FKP Scorpio frei, sie dauerhaft vom Besuch der Veranstaltung – d.h. je nach Schwere des Verstoßes sowohl vom Besuch der Konzerte als auch vom Betreten des Geländes der WHS – auszuschließen. Es erfolgt keine Erstattung des Eintrittspreises.

10. Verlust des Festivalbändchens

Bei Verlust des Festivalbändchens, den FKP Scorpio nicht zu vertreten hat, erfolgt kein Ersatz und keine Erstattung des Eintrittspreises.

11. Anreise der Gäste, Parken

Gäste sind für ihre Anreise zu einer Veranstaltung selbst verantwortlich und parken ihre Kfz auf eigene Gefahr. Kfz dürfen nur auf als solche ausgewiesenen Parkflächen oder -plätzen abgestellt werden; diese können gebührenpflichtig sein. Wildes Parken ist untersagt und wird zur Anzeige gebracht.

12. Zutrittsbeschränkungen

Der Zutritt zu Bereichen mit einem beschränkten Fassungsvermögen wird nur im Rahmen der behördlich genehmigten Gästekapazitäten gewährt. Bei Erschöpfung des Aufnahmevolumens ist FKP Scorpio eine vorübergehende Beschränkung des Zutritts möglich, ohne dass dies einen Anspruch auf (teilweise) Rückerstattung des Ticketpreises begründet.

13. Aushänge / Anweisungen

Ergänzend gelten die Hausordnung der WHS, aktuelle Hinweise auf der offiziellen Internetseite der jeweiligen Veranstaltung, die jeweils aktuellen Aushänge und die Anweisungen des Sicherheits- und Ordnungsdienstes vor Ort.

Stand: 15. November 2025